Klasse B L17

Voraussetzungen für den/die Bewerber/in:

  • Mindestens 15 ½ Jahre
  • Verkehrszuverlässigkeit, diese wird von der Behörde geprüft
  • Körperliche und geistige Reife
  • Ärztliche Untersuchung von einer ermächtigten Ärztin/einem ermächtigten Arzt
  • Vorhandensein einer Begleitperson oder höchstens zweier Begleitpersonen

Voraussetzungen für die Begleitperson/en:

  • Besonderes Naheverhältnis zu der Bewerberin / dem Bewerber (z.B. Eltern, Verwandte, Freundinnen/Freunde)
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens und ununterbrochen sieben Jahren Fahrpraxis, während der letzten drei Jahre kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften.
  • Hinweis! Die Begleitperson darf für die Begleitung kein Entgelt annehmen.

Ablauf:
Die Theorieprüfung darf bereits direkt nach dem Theoriekurs abgelegt werden, also schon mit 15 ½ Jahren + Kursdauer.
Achtung! Eine positiv bestandene Theorieprüfung bleibt nur 18 Monate gültig. Daher müssen in dieser Zeit sowohl die 3.000 km samt Übungsfahrten als auch die praktische Fahrprüfung positiv absolviert werden. Anderenfalls muss sonst die Theorieprüfung nochmals abgelegt werden.

  • Nach einer theoretischen und fahrpraktischen Grundschulung (Mindestschulung) in der Fahrschule (28 UE Theorie und 12 UE Fahrstunden) wird die Absolvierung der Grundausbildung von der Fahrschule bestätigt. Die Bestätigung ist bei der Antragstellung auf Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten als Nachweis mitzubringen.
  • Sobald Du jeweils 1.000 Kilometer privat gefahren bist, gibt es eine Überprüfungsfahrt mit einem Fahrlehrer.
  • Nach 3000 km und ab Deinem 17. Geburtstag geht’s zur praktischen Prüfung.

Erforderliche Unterlagen für die Begleitperson/en:

  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten, falls sie/er nicht selbst die Begleitperson ist
  • Führerschein der Klasse B
  • Nachweis der Fahrpraxis innerhalb der letzten drei Jahre, z.B. mittels Zulassungschein oder Bestätigung der Dienstgeberin/des Diensgebers

Erforderliche Unterlagen für den Führerscheinwerber:

  • Bestätigung der Fahrschule über die Absolvierung der Grundschulung
  • Namhaftmachung der Person(en), die die Bewerberin/den Bewerber bei den Ausbildungsfahrten begleiten

Erforderliche Unterlagen für das Ausbildungsfahrzeug:

  • Zulassungsschein
  • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Ausbildungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist