Berufskraftfahrer C95 & D95

Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen „Fahrerqualifizierungsnachweis“, der als C95 oder D95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird:

Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen 35 Std. Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014 nachweisen.

Lenkberechtigungen für die Klasse D, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen 35 Std. Weiterbildung bis spätestens 10.09.2013 nachweisen. Diese Weiterbildung ist alle 5 Jahre aufzufrischen.

Ausgenommen sind:

  • Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
  • Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
  • Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
  • Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • Beförderung von Material od. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
  • Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn

Voraussetzungen:
Führerschein der Klasse C und/oder der Klasse D.

Leistungen:
Soltest Du Deinen Führerschein nach den oben genannten Stichtagen (2008 bzw. 2009) gemacht haben und die Ausbildung C/D95 ergänzen wollen, dann sind wir auch dafür der richtige Partner. Wir bereiten Dich optimal auf die theoretische und praktische Prüfung vor!